Teilungserklärung

Teilungserklärung

Verkauft man ein Sondereigentum innerhalb einer Eigentümergemeinschaft, wird eine Teilungserklärung benötigt. Wenn man „Eigentümergemeinschaft“ liest, denkt man klassisch an die Eigentümer der Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus. Vereinzelt sind es jedoch auch die Eigentümer der Reihenhäuser, welche sich auf einem Grundstück befinden oder wenn es um ein Gebiet mit unterschiedlichen Eigentümergemeinschaften handelt, können sich auch sogenannte Garagengemeinschaften bilden.

Die Rechte und Pflichten aller Eigentümer, der Gebrauch und die Aufteilung des gemeinschaftlichen Eigentums sind in der Teilungserklärung geregelt. Der dazugehörige Aufteilungsplan beinhaltet Zeichnungen des Eigentums, Grundrisse, Gebäudeschnitte etc.

Informieren Sie sich vor dem Kauf einer Immobilie, ob eine Teilungserklärung vorhanden ist und welche Regelungen bezüglich des Gebrauchs und Nutzung dort festgelegt sind.