Baulasten-Arten

1. Abstandsflächen-Baulast Manche Gebäude dürfen nicht zu nah an andere heran gebaut werden – es muss ein gewisser Abstand eingehalten werden. Wenn das auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist, kann man mit dem Nachbarn vereinbaren, dass ein Teil seines Grundstücks als Abstandsfläche genutzt wird. Das wird dann als Baulast eingetragen – dieser Bereich darf also nicht bebaut werden.
2. Anbaubaulast In manchen Straßen sind alle Häuser direkt aneinander gebaut – ohne Abstand. In solchen Fällen sorgt die Anbaubaulast dafür, dass auch neue Gebäude lückenlos anschließen müssen. Dafür entfällt die sonst übliche Pflicht, Abstände zum Nachbargrundstück einzuhalten.
3. Erschließungsbaulast Ein Grundstück darf nur dann bebaut werden, wenn es auch erreichbar und versorgt ist – also zum Beispiel an Straße, Strom, Wasser und Abwasser angeschlossen ist. Wenn das nur über ein Nachbargrundstück möglich ist, kann dort eine Erschließungsbaulast eingetragen werden. Das bedeutet: Der Nachbar muss dulden, dass Leitungen oder Wege über sein Grundstück führen.
4. Flächenbaulast (auch Nutzungsmaßbaulast) Stellen Sie sich vor, ein Grundstück hat mehr „Baurechte“ als es braucht, und ein angrenzendes Grundstück braucht mehr, als ihm eigentlich zusteht. In solchen Fällen kann man einen Teil der Baurechte vom einen aufs andere Grundstück „übertragen“. Das wird über eine Flächenbaulast geregelt. Wichtig: Eigentumsverhältnisse ändern sich dadurch nicht – nur das, was gebaut werden darf.
5. Kinderspielflächen-Baulast Bei Wohnhäusern mit mehreren Mietwohnungen muss oft eine Spielfläche für Kinder eingerichtet werden. Diese Pflicht wird als Kinderspielflächen-Baulast festgehalten. Ausnahmen gibt es, wenn zum Beispiel nur Seniorenwohnungen oder gewerbliche Einheiten geplant sind.
6. Standsicherheitsbaulast Manchmal teilen sich zwei Häuser bestimmte Bauteile, etwa eine Stützwand oder eine Brandwand. Die Standsicherheitsbaulast sorgt dafür, dass solche gemeinsamen Bauteile auch dann bestehen bleiben, wenn eines der Häuser abgerissen wird. Das kann wichtig für die Stabilität des Nachbargebäudes sein.
7. Stellplatzbaulast Nicht jedes Grundstück hat genug Platz für eigene Parkplätze. Mit einer Stellplatzbaulast kann geregelt werden, dass die Stellplätze für ein Grundstück auf dem Nachbargrundstück liegen dürfen. Der Nachbar muss das dann dauerhaft erlauben.
8. Überfahrbaulast Gerade bei Hinterliegergrundstücken ist es wichtig, dass Rettungsfahrzeuge Zugang haben. Eine Überfahrbaulast bedeutet, dass bestimmte Flächen auf einem Grundstück freigehalten werden müssen, damit andere Grundstücke erreichbar bleiben – z. B. für Feuerwehr oder Krankenwagen. Diese Wege dürfen nicht bebaut oder versperrt werden.
9. Vereinigungsbaulast Manchmal möchte man ein Gebäude bauen, das auf zwei getrennten Grundstücken steht – etwa ein großes Haus auf zwei nebeneinanderliegenden Flächen. Damit das erlaubt ist, müssen die Grundstücke baurechtlich als Einheit behandelt werden. Genau das regelt die Vereinigungsbaulast.
Wenn Sie eine Immobilie besitzen oder kaufen möchten, lohnt sich ein Blick ins Baulastenverzeichnis. Dort sind alle bestehenden Baulasten eingetragen.